Fragen und Antworten zur Kfz-Versicherung
Kann ich einen Glasschaden an meinem Fahrzeug direkt beheben lassen oder muss ich den Schaden vorab bei der DBV melden?
Wir empfehlen Ihnen, zur Behebung von Glasschäden einen unserer Glaspartner zu nutzen. Denn dann müssen Sie den Schaden vorab nicht an uns melden, sondern können direkt zur Werkstatt fahren und den Schaden beheben lassen. Sollten Sie keinen unserer Partner in Ihrer Nähe kennen, nutzen Sie unsere Glaspartnersuche oder wählen Sie die kostenfreie Glaspartner-Hotline 0800 330 5166, um sich den nächstgelegenen Partner nennen zu lassen und direkt einen Termin zu vereinbaren.
Mir ist jemand ins Auto gefahren und die Polizei hat gesagt, ich muss den Schaden meiner Versicherung melden.
Falsch. Die eigene Versicherung kann nur behilflich sein, wenn es sich um einen Kasko-Schaden handelt oder der Unfall vom Kunden verursacht wurde. Bei Fremdverschulden kann die Versicherung des Gegners über den Zentralruf der Autoversicherer (0180 250 26) ermittelt werden. Die Ansprüche müssen dann dort geltend gemacht werden.
Ich hatte einen Autounfall. Was muss ich denn nun tun?
Wenden Sie sich an eine unserer Partnerwerkstätten. Bei eigener Werkstattwahl benötigen wir Bilder vom Schaden sowie Kostenvoranschläge. Übersenden Sie uns außerdem die Zulassungsdaten des Fahrzeugs und das polizeiliche Aktenzeichen der Unfallaufnahme.
Schickt die DBV immer einen Gutachter?
Das hängt vom Schadenbild und Umfang ab, wir klären zunächst einmal die Details des Schadens. Lediglich beim Kaskoschadenfall ist es wichtig, dass ein durch die DBV beauftragter Sachverständiger den Schaden begutachtet.
Soll ich auch die Kontaktinformationen von Unfallzeugen melden?
Ja. Falls Sie Name und Anschrift der Unfallzeugen notiert haben, geben Sie dies bitte an uns weiter.
Kann ich dem Unfallgegner vorab eine Zusage geben?
Nein. Geben Sie vorab nie eine Zusage bzw. ein Schuldbekenntnis ab. Die Schuldfrage muss erst noch geklärt werden.
Verfügt die DBV über Partnerwerkstätten?
Ja, weitere Informationen finden Sie dazu unter DBV Servicepartner.
Muss ich den Schaden in einer Partnerwerkstatt beheben lassen?
Die Partnerwerkstätten der DBV bieten Ihnen viele Vorteile, die jeder Versicherter nutzen kann. Verpflichtet, den Schaden dort regulieren zu lassen, sind aber nur Versicherte, die einen entsprechenden Baustein in ihrem Vertrag eingeschlossen haben.
Geht die Rechnung von der Werkstatt automatisch an die DBV?
Haben Sie in der Werkstatt eine Abtretungserklärung unterzeichnet, wird die Rechnung von dort direkt an die DBV weitergeleitet.
Bekomme ich das Geld für den entstandenen Schaden überwiesen?
Ja. Für die Reparatur in einer Kfz-Partnerwerkstatt der DBV gilt: Sie zahlen dort nur Ihre Selbstbeteiligung, mit der weiteren Abrechnung haben Sie nichts zu tun. Das übernimmt die DBV für Sie.